Corporate Social Responsibility – Auf dem Weg zur Green Economy?

Eine beinahe unübersichtliche Anzahl von internationalen Richtlinien und Best-Practice-Preisen weisen Unternehmen für ihr soziales Engagement oder nachhaltiges Wirtschaften aus. Gemein haben alle, dass die Teilnahme an solchen Initiativen freiwillig und auf dem Prinzip der Selbstverantwortlichkeit basieren. Auch wenn eine steigende Zahl an Wirtschaftsunternehmen freiwillige Verhaltenskodizes verabschieden, bleiben diese im Vergleich übersichtlich. In der Europäischen Union von 42.000 Großunternehmen lediglich 2.500 CSR-Berichte veröffentlicht. Bei Umweltschutz und Arbeitsbedingungen, speziell in den Billiglohnländern des globalen Südens, hat sich jedoch wenig verändert.

Mit der gegenwärtigen Finanzkrise haben Forderungen nach einer Regulierung des Wirtschaftssystems, sowie nach international gültigen sozialen und ökologischen Mindeststandards für Unternehmensaktivitäten, wieder an Aktualität gewonnen. Unternehmen sollen demnach Verantwortung für ihre Handels- und Produktpolitik übernehmen, indem sie gewisse Standards, wie die Umsetzung von Menschenrechten, sozialen Arbeitsbedingungen und Umweltschutz, innerhalb ihrer eigenen Unternehmenstätigkeit und auch innerhalb ihrer global vernetzten Handels- und Zuliefererketten umsetzen. Zuletzt gehegte Hoffnungen auf international verbindliche Standards und Richtlinien haben sich nach mäßigen Erfolgen bei UN-Konferenzen, wie den Klimakonferenzen zuletzt in Warschau, Doha und Durban oder der im Juni 2012 abgehaltenen UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung (Rio+20) in Rio de Janeiro, nicht erfüllt. Doch besonders auf internationaler Ebene kann aufgrund weltweiter Produktionsprozesse und Handelsbeziehungen einer (freiwilligen) gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung in Staaten mit geringen Sozial und/oder Umweltstandards eine durchaus wichtige Rolle zukommen.

CSR – ein freiwilliges, unverbindliches Instrument

Besonders bei ArbeitgeberInnen- und Wirtschaftsverbänden wird das Managementkonzept der Corporate Social Responsibility (CSR) als jene Möglichkeit gesehen, durch welches, neben den ökonomischen Vorteilen für die Unternehmen, positive Effekte für Umwelt und Gesellschaft erzielt werden können. CSR wird dabei als ein grundsätzlich freiwilliges – also über gesetzliche Bestimmungen hinausgehendes – Instrument verstanden, mit dessen Hilfe Unternehmen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen können. Im Idealfall beziehen sich CSR Maßnahmen nicht auf einzelne Aktivitäten, sondern auf die gesamte Unternehmensstruktur, also auf das Kerngeschäft. Vor allem internationale politische Organisationen bzw. Akteure, sowie einflussreiche multinationale Unternehmen haben zu einer globalen Ausbreitung von CSR beigetragen. Gleichzeitig haben internationale Initiativen und Richtlinien, wie unter anderem der UN Global Compact oder die Global Reporting Initiative, den CSR Ansatz als eine globale Norm weltweit institutionalisiert. Die bestehenden internationalen Initiativen beruhen im Grunde alle auf freiwilliger Basis. Sie sind als Leitlinien, als Empfehlungen zu begreifen, an welchen sich Unternehmen orientieren soll(t)en. Unternehmen können dabei den Grad ihrer Verantwortlichkeit selbst bestimmen.

Auch die Europäische Kommission hat in der vergangenen Dekade den CSR Ansatz vorangetrieben und den Diskurs dazu – zumindest in Europa – maßgeblich geprägt, vor allem auch bezüglich selbstverantwortlicher und damit unabhängiger Maßnahmensetzungen vonseiten der Unternehmen. Eine Zäsur in der Grundposition der Europäischen Kommission nimmt das zuletzt herausgegebene Strategiepapier von 2011 ein, in welchem erstmals festgehalten wird, dass neben den freiwilligen Maßnahmen, »nötigenfalls ergänzende Vorschriften« herangezogen werden können. Diese ergänzenden Vorschriften sollen dabei die Transparenz sowie Marktanreize für unternehmerisch verantwortliches Handeln weiter fördern und zugleich die Rechenschaftspflicht von Unternehmen garantieren. Damit Unternehmen nicht in ihrer Flexibilität gestört werden sollten – laut der Kommission – diese Vorschläge zur Umsetzung etwaiger Vorschriften von den Unternehmen selbst verfasst werden. (Vgl. Europäische Kommission 2011) Diese ergänzenden Vorschriften sollen dabei die Transparenz sowie Marktanreize für unternehmerisch verantwortliches Handeln weiter fördern und zugleich die Rechenschaftspflicht von Unternehmen garantieren. Damit Unternehmen nicht in ihrer Flexibilität gestört werden sollten – laut der Kommission – diese Vorschläge zur Umsetzung etwaiger Vorschriften von den Unternehmen selbst verfasst werden.

Trotz eines ersten erkennbaren Umdenkens seitens der Kommission wird abermals festgelegt, dass die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen über der Umsetzung von sozial verantwortlichem Handeln steht. Dies zeigt sich alleine schon daran, dass Unternehmen selbst – ohne die Beteiligung anderer Interessengruppen – Vorschriften erarbeiten sollen. Die Sinnhaftigkeit selbstaufgelegter Vorschriften durch die Unternehmen(-svertretungen) nach eigenen Interessen und Vorstellungen bleibt äußerst fraglich. Aber darum geht es primär nicht, wenn die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen vor einem unbarmherzig-zügellosen globalen Konkurrenzkampf abgesichert werden muss. Jegliche Bevormundung durch etwaige gesetzliche Verordnungen, Haftungspflichten für Unternehmen, oder verpflichtenden Zertifizierungen werden als massiver Eingriff in die unternehmerischen Handlungsfreiheiten gesehen.

Green Economy und die unsichtbare Hand

Ein Hauptargument von BefürworterInnen einer freiwilligen und weitgehendst unverbindlichen CSR ist, dass unausweichliche gesellschaftliche Bedürfnisse sowieso durch die Bedingungen des Marktes und dessen unsichtbare Hand in die wünschenswerte Richtung gelenkt werden. Ökologisches und sozial verantwortliches Handeln wird demnach durch den Markt belohnt, moralisches Handeln rentiert sich.

Sehr wohl lässt sich feststellen, dass durch die gesteigerte Nachfrage nach Produkten, die gewisse nachhaltige Kriterien aufweisen – ob sie nun soziale Arbeitsbedingungen fördern oder zum Klimaschutz beitragen – ein Umdenken, bei zumindest einem Teil von Wirtschaftsunternehmen bewirkt. So ist ein Hauptargument der BefürworterInnen von freiwillig-unverbindlichen CSR Maßnahmen, dass CSR Aktivitäten im Interesse der Unternehmen liegen, weil sie dadurch vor allem ihre Reputation gegenüber den KonsumentInnen, HandelspartnerInnen oder InvestorInnen absichern und damit eine höhere Gewinnspanne erwarten lassen.

Diese aufgekommene Hinwendung zu sozial verantwortlichem Handeln ist als ein Ergebnis gesellschaftlicher Umdenkprozesse zu verstehen, welche sich durch gegenwärtige populäre Schlagwörter wie Nachhaltigkeit, Bio, Fair Trade, Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz beschreiben lassen. Zur selben Zeit neu entwickelte Kommunikations- und Informationstechnologien tragen ihren Teil dazu bei. Der erleichterte Zugang zu Informationen und die damit einhergehende gesteigerte Transparenz zwingt Unternehmen vermehrt sich mit ihrem Öffentlichkeitsbild und damit mit einer verantwortungsbewussten Unternehmenspolitik auseinanderzusetzen. Kaum ein Unternehmen, so heißt es, könne es sich noch leisten verantwortungslos zu handeln. So sind immer mehr Unternehmen – trotz fehlender international bindender Richtlinien – verstärkt bemüht, Verantwortung für ihre Handels- und Produktpolitik zu übernehmen und soziale sowie ökologische Standards und Richtlinien einzuhalten bzw. zumindest sich daran zu orientieren.
Dem Markt – als Organisationsprinzip gesellschaftlicher Verhältnisse, als Garant für Entwicklung und Wohlstand, als handlungsleitendes Prinzip auf Grund der Rationalität der Gewinnmaximierung – wird demnach zugesprochen, dass er gesellschaftlich gewünschtes Unternehmensverhalten über kurz oder lang hervorbringt. Negative Auswirkungen wirtschaftlichen Verhaltens von Unternehmen werden demnach durch die Selbstheilungskräfte des Marktes kompensiert, indem das (Produkt-)Angebot an eine wachsende Nachfrage angepasst wird.
Das Managementinstrument CSR wird somit zu einem Business Case, eine betriebswirtschaftliche Abwägung von Kosten und Nutzen – moralisch richtiges Verhalten wird demnach zunehmend belohnt. In der Tat gehen mit einem gesellschaftlichen Wertewandel veränderte Konsumentscheidungen einher, an denen sich Unternehmen orientieren müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Doch reicht dies aus, dass verantwortungsvolles Handeln von Unternehmen Massentauglich wird? Schenkt man den Unternehmensvertretern glauben, könnte man teilweise sogar meinen, dass einer Hinwendung zu einer Green Economy kaum mehr was im Wege steht.

Nachvollziehbarkeit und Rechenschaftspflicht

ArbeitnehmerInnenorganisationen sowie verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure, wie Menschenrechts-, EZA- und Umweltschutzorganisationen sehen dies (naturgemäß) anders. Wesentliche ökologische und gesellschaftliche Bedürfnisse sollten nach diesen durch ausgearbeitete national, aber im Besonderen, international verpflichtende Richtlinien sichergestellt werden.

Darüber hinausgehende freiwillige CSR-Maßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen dennoch begrüßt. Jene Akteure vertreten die Position, dass durch eine freiwillige, in Form von unverbindlicher CSR Missbrauch für Greenwashing-Kampagnen Tür und Tor geöffnet wird. Nur gesetzlich verankerte Regulierungsmaßnahmen bzw. Sanktionierungen bei Verstößen und Missbrauch könne die Sinnhaftigkeit von CSR gewährleisten und einen ehrlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.
Für die Verbraucher selbst macht es die beinahe unübersichtliche Vielzahl an Zertifikaten und deren teilweise Undurchsichtigkeit nicht immer leichter zu erkennen, ob ein Produkt unter menschenwürdigen und umweltverträglichen Bedingungen hergestellt worden ist. Immer wieder erfährt man erst durch an die Öffentlichkeit geratende Skandale oder Katastrophen von fragwürdigem Verhalten so mancher, scheinbar vertrauenswürdiger Unternehmen.
Für eine marktunterstützte Verbreitung des CSR Ansatzes bedarf es demnach einen hohen Grad an Transparenz und Übersichtlichkeit, die potentiellen KonsumentInnen die Möglichkeit gibt sich zuverlässig informieren zu können. Gewisse vorgegebene, einzuhaltende Standards für CSR Aktivitäten würden darüber hinaus Missbrauch entgegenwirken. Diese Ansicht vertreten beispielsweise auch eine Reihe österreichischer CSR-Vorreiterunternehmen: Eine von Bernhard Ungericht, Dirk Raith und Thomas Korenjak initiierte Umfrage bei österreichischen Unternehmen kommt zu dem Ergebnis, dass CSR-Vorreiterunternehmen öfters für rechtliche Verbindlichkeiten von CSR Aktivitäten eintreten, sie sehen darin einen Schutz gegen Trittbrettfahrer. Kleinere Unternehmen befürworten dabei verpflichtende Regulierungsmaßnahmen mehr als größere Unternehmen, sie sehen durch festgelegte Standards Schutz vor reinen PR-Aktionen so manch anderer Unternehmen. (vgl. Ungericht, Raith, Korenjak 2008)
Ein weiteres, viel verwendetes Argument gegen den reinen Marktregulierungsansatz lautet, dass es eine große Zahl an Unternehmen gibt, die weitgehend unbekannt sind, oder deren Sektor von dem bzw. der durchschnittlichen KonsumentIn nicht (direkt) benötigt wird. Gerade solche Unternehmen erhalten keine oder nur begrenzte öffentliche Aufmerksamkeit. Das Argument, dass Unternehmen aufgrund des Zieles einer positiven Reputation von selbst CSR Leitsätze berücksichtigen, würde damit ins Leere laufen, da CSR vor allem nur von jenen Unternehmen Beachtung findet, die öffentlich in Erscheinung treten. Hier versagt das Marktprinzip, eine weitreichende Durchsetzung des CSR Gedankens oder gar eine Massentauglichkeit ist hierbei nicht gegeben. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist, ob nicht gerade dadurch wirtschaftliche Nachteile für jene Unternehmen entstehen, die sich auf Grund verstärkter öffentlicher Aufmerksamkeit selbst regulieren müssen, andere, die abseits einer breiten Öffentlichkeit agieren, nicht. Allerdings besteht durchaus auch die Gefahr, dass der CSR Grundgedanke als ein Instrument missbraucht wird, um ökonomische Nischenmärkte zu bedienen, Produktspezialisierungen vorzunehmen und die Exklusivität des eigenen Produktes mit einer moralischen Komponente zu versehen.

Tendenz einer »Privatisierung des Rechts«

Der politische Diskurs für oder wider vorgegebener Richtlinien bei CSR Aktivitäten bricht sich an den einschlägigen ideologischen Konfliktlinien im Bezug auf wirtschaftspolitische Fragen zwischen Fremd- und Selbstregulierung, Gemeinschaft und Individuum, Schutzbedürftigkeit und Eigenverantwortung. Aus einer kritischen Perspektive heraus geht der gegenwärtige Zustand einer unverbindlichen CSR einher mit der Tendenz einer Deregulierung vormals staatlicher Aufgabengebiete, die sich mit der mehr privat, weniger Staat-Doktrin – mit dem Markt als Steuerungsinstrument – besonders seit den letzten Jahren vermehrt quer durch alle Lebensbereich zieht. Diese Liberalisierung in Form von Deregulierungen wird von vielen Seiten als äußerst problematisch gesehen, da jene soziale Errungenschaften abbauen, den Schutz der Umwelt nicht ausreichend gewährleisten können und damit notwendige Regulierungen verhindern. Es ist fraglich ob die Auslagerung moralischer Verantwortung nationaler, internationaler und supranationaler Organisationen an private Akteure für das ökologische und gesellschaftliche Wohlergehen zielführend sein kann. Verschiedenste Kritiker sehen das Konzept CSR selbst als ein Ausdruck einer neoliberalen Politik. Diese Verschiebung der Verantwortung an private Organisationen, nämlich an Unternehmen, höhlen nicht nur verbindliche Normen oder die Entwicklung von verbindlichen Normen aus, indem propagiert wird, dass etwaige Problemstellungen selbst reguliert werden können. Sie ist vielmehr auch eine Unterwanderung des demokratiepolitischen Prozesses, mit all seinen möglichen Folgen. So gibt es trotz bereits aktivierter Marktmechanismen weltweit zahlreiche Unternehmen, die Arbeits- und Menschenrechte missachten, an Umweltverschmutzung oder an Korruption beteiligt sind. Dies stellt besonders in Ländern des Südens ein großes Problem dar, da gerade dort kaum Kontrollen und niedrige Arbeits- und Umweltstandards herrschen. Aber auch Staaten mit höheren Standards, welche von Unternehmen einzuhalten sind, bleiben nicht unbedingt von solchen negativen Aktivitäten verschont.

Schlussendlich spiegelt der CSR Diskurs die Frage nach der Rolle des Marktes sowie dessen Fähigkeit als ein regelndes Prinzip für die Gesellschaft und deren Bedürfnisse wider. Inwieweit können über den Wettbewerbsmarkt gesellschaftliche Ansprüche geregelt werden und ab wann bedarf es demokratisch legitimierter, staatlicher bzw. internationaler Institutionen zur Herstellung und Absicherung gesellschaftlicher Bedürfnisse? Dies ist eine wirtschaftsethische Frage, die sich darum dreht, ob Unternehmen dazu verpflichtet werden sollten, ihre Unternehmensaktivitäten nachhaltig auszurichten. Inwiefern sollen die sozialen und ökologischen Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung (über bereits bestehende Vorgaben) gesetzlich vorgeschrieben werden? Oder sind diese doch nur als ein zusätzlicher Beitrag zu verstehen, um die ökonomischen Interessen eines Unternehmens nicht zu gefährden?

Regulation transnationaler Unternehmensaktivitäten

Die Frage nach internationalen verbindlichen sozialen und ökologischen Richtlinien und Mindeststandards spielt besonders in Staaten mit niedrigen Sozial- und Umweltstandards oder schwacher staatlicher Durchsetzungskraft eine besondere Rolle. Wenn schon Verantwortung an private Akteure abgetreten wird, bedarf es eine Möglichkeit der Rechenschaft in Form von Haftungspflichten. Von kritischer Seite wird gefordert, dass in einem ersten Schritt zumindest verpflichtende Berichterstattungen, inhaltliche Mindestanforderungen, ein verpflichtender Einbezug von Stakeholdern bei der Planung und Durchführung von CSR Maßnahmen sowie eine Möglichkeit der Einklagbarkeit von angekündigten, aber nicht erfüllten CSR Aktivitäten – bestmöglichst auf internationaler Ebene – eine Umsetzung finden.

Dies ist schlussendlich vor allem auch eine Frage des politischen Willens. Gegenwärtig postuliert die EU-weite Politik eine Förderung nachhaltigen, sozialen und ökologischen Wirtschaftens und steht zugleich vor dem Dilemma, dass die Wettbewerbsfähigkeit einheimischer bzw. europäischer Unternehmen auf dem globalen Wettbewerbsmarkt nicht gefährdet werden darf. Jener Konflikt zwischen Nachhaltigkeit und Rentabilität verlangt global verbindliche Standards sowie deren Überprüfung durch legitimierte internationale Institutionen. Während für die Weltwirtschaft bereits regulierende Organisationen, wie die Welthandelsorganisation (WTO) oder der Internationale Währungsfonds (IMF) bestehen, scheinen die Chancen für eine Durchsetzung international bindender sozialer und ökologischer Mindeststandards für die nahe Zukunft aussichtslos. Hier sei an die nur mäßig erfolgreichen UN Klima- und Umweltschutz-Konferenzen erinnert. Vor dem Hintergrund aktueller globaler Macht- und Interessensverhältnisse scheint der politische Wille zu einer Reformierung, hin zu einer nachhaltigen Entwicklung/Green Economy, besonders auf internationaler Ebene, nicht in Sicht zu sein.

Literatur:

Ungericht, Bernhard; Raith, Dirk; Korenjak, Thomas (2008): Corporate Social Responsibility oder gesellschaftliche Unternehmensverantwortung? Kritische Reflexionen, empirische Befunde und politische Empfehlungen. Wien u.a.: LIT Verlag.

 Eine ältere Version dieses Artikels ist in der Zeitschrift INTERNATIONAL erschienen.

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